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Die Röteln äußern sich in Form von leichtem Fieber, Hautausschlag und geschwollenen Lymphknoten. Die meisten Infektionen verlaufen aber unbemerkt.
Da Röteln auch oft ohne Symptome verlaufen, ist die Diagnose schwierig. Eine ursächlich gegen das Rubella-Virus gerichtete Therapie ist nicht bekannt.
Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Niesen und Husten übertragen. Röteln kommen auf der ganzen Welt vor.
Lebendimpfstoffe zur Injektion (in der Spritze) stehen als Einzel- oder Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung.
der gute Rat:
Achten Sie bei Ihrem Kind auf einen möglichst frühen und vollständigen Impfschutz bis zum zweiten Geburtstag. Am besten schauen Sie gleich mal in seinen Impfpass!
Ihr Arzt oder Gesundheitsamt berät Sie, ob Sie selbst zu einer Risikogruppe gehören, die geimpft sein sollte.
Krankheitsbild
Zwei bis drei Wochen nach der Ansteckung beginnt die Krankheit oft mit grippeähnlichen Symptomen. Bei Kindern fehlt dieses Vorstadium häufig. Später folgen kleinfleckige Hautveränderungen, die im Gesicht beginnen und sich über Rumpf und Gliedmaßen ausbreiten. Gleichzeitig treten vor allem im Nacken- und Hinterohrbereich Lymphknotenschwellungen auf.
In vielen Fällen bemerkt der Erkrankte jedoch nichts von der Röteln-Infektion (asymptomatische Infektion), im Kindesalter verläuft rund die Hälfte der Infektionen asymptomatisch.
Als Komplikationen einer Röteln-Erkrankung treten bei Frauen relativ häufig Gelenkbeschwerden auf. Des Weiteren können in sehr seltenen Fällen Blutgerinnungsstörungen oder eine Hirnhautentzündung auftreten. Im Erwachsenenalter sind schwerere Krankheitsverläufe häufiger.
Extrem gefürchtet ist eine Rötelninfektion (auch eine unbemerkte) der Mutter während des ersten Drittels der Schwangerschaft: Hierbei ist das Risiko extrem hoch, dass das Ungeborene schwere Schäden und Fehlbildungen zurück behält. Je früher sich die Mutter während der Schwangerschaft infiziert, desto höher ist dieses Risiko. Erkrankt die Mutter in den ersten acht Schwangerschaftswochen, treten bei 90% Fehlbildungen des Ungeborenen auf.
Folgen der "angeborenen Röteln" können Augenschäden (z. B. Linsentrübung), Taubheit, Herzfehler, zu kleiner Kopf (Mikrozephalie) und viele andere Organschäden sein. Auch in späteren Jahren nach der Infektion im Mutterleib können noch Komplikationen, wie z. B. Zuckerkrankheit oder Schilddrüsenfunktionsstörungen auftreten.
Auch Gehörschäden sind häufig. Insgesamt sterben etwa 15 bis 20% der Kinder mit "angeborenen Röteln".
Erkennung und Behandlung
Da Röteln auch oft ohne Symptome verlaufen, ist die Diagnose schwierig. Meist lässt sich das Krankheitsbild nur durch eine Blutuntersuchung beweisen. Im Blut kann der Erreger der Röteln direkt mittels spezieller Kultur- oder gentechnologischer Verfahren nachgewiesen werden oder aber indirekt, über die gegen das Virus gebildeten Antikörper (spezielle Abwehrstoffe im Körper des Menschen). Wird vermutet, dass ein Ungeborenes sich bei seiner Mutter angesteckt hat, ist es während der Schwangerschaft auch möglich, das Rubella-Virus direkt im Fruchtwasser nachzuweisen.
Eine ursächlich gegen das Rubella-Virus gerichtete Therapie ist nicht bekannt.
Übertragung und Vorkommen
Das auf der ganzen Welt verbreitete Virus wird durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen und Sprechen übertragen. Röteln-Infizierte sind bereits eine Woche vor Auftreten des Hautausschlags ansteckend und bleiben dies bis zu einer Woche danach.
Die meisten Krankheitsfälle betreffen Kinder im Alter von fünf bis neun Jahren. In Ländern mit ungenügenden Impfraten kann sich das Alter der Erkrankten auch in höhere Altersgruppen verschieben. Man schätzt, dass in Deutschland derzeit immer noch ein bis sechs Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter ohne ausreichenden Rötelnschutz sind. Aus diesem Grund werden auch heute noch Kinder geboren, die Schäden bedingt durch eine Rötelnerkrankung während der Schwangerschaft aufweisen.
Die meisten Krankheitsfälle betreffen Kinder im Alter von fünf bis neun Jahren. In Ländern mit ungenügenden Impfraten kann sich das Alter der Erkrankten auch in höhere Altersgruppen verschieben.
Vorbeugung
Die Impfung kann Schutz vor der Krankheit und ihren Folgen bieten.
Impfung
Die Impfstoffe enthalten abgeschwächte, lebende Röteln-Viren. Röteln-Impfstoff wird heute in der Regel in Kombination mit anderen Impfstoffen verabreicht: Zusammen mit den Impfungen gegen Mumps und Masern (MMR-Impfstoff) und im Kindesalter bevorzugt zusätzlich mit der Impfung gegen Windpocken (Varizellen) (MMRV-Impfstoff). Zur Herstellung werden die Impfviren in speziellen Zellkulturen vermehrt.
Anwendung des Impfstoffs:
Je nach verwendetem Impfstoff wird unter die Haut gespritzt bzw. in den Muskel. Die erste Impfung wird ab einem Alter von 11 bis 14 Monaten empfohlen. Mit einer Injektion wird gegen Masern, Mumps und Röteln ("MMR") gleichzeitig geimpft. Auch Jugendliche und Erwachsene können diesen Impfstoff erhalten. Für Kinder wird bevorzugt der Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (MMRV) verwendet. Er ist ab einem Alter von 11 Monaten bis zum 13. Geburtstag zugelassen. Unter bestimmten Umständen kann der MMRV-Impfstoff auch im Alter von neun und zehn Monaten in Betracht gezogen werden.
Die zweite empfohlene Röteln-Impfung ist frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung möglich, sollte aber spätestens vor dem zweiten Geburtstag gegeben worden sein. Die Impfstoffe können gleichzeitig mit der Sechsfachimpfung verabreicht werden.
Wirksamkeit des Impfstoffs:
Die Röteln-Einzelimpfung schützt in 90 bis 100% aller Fälle vor einer Erkrankung. Auch gegen Röteln empfiehlt die ständige Impfkommission zwei Impfungen. Die Schutzraten der Kombinationsimpfstoffe (Masern, Mumps, Röteln bzw. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken) sind ebenso zuverlässig. Der Impfschutz hält mindestens 10 bis 20 Jahre an, wahrscheinlich sogar lebenslang.
Wer geimpft sein sollte
Die Impfung gegen Röteln ist eine von den Gesundheitsbehörden "öffentlich empfohlene" Routineimpfung und wird zusammen mit der Mumps-, Masern- und Windpocken-Impfung für alle Kinder ab einem Alter von elf Monaten empfohlen. Bislang ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Kinder und Jugendliche sollten die Impfung baldmöglichst nachholen lassen, spätestens in einem Alter von 9 bis 17 Jahren.
Grundsätzlich sollten alle Frauen im gebärfähigen Alter gegen Röteln geimpft sein. Auch Personal in Einrichtungen der Geburtshilfe sowie der Kinder-, Säuglings- und Schwangerenpflege sollte gegen Röteln geimpft sein, ebenso Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, die Kinder im Vorschulalter betreuen (z.B. Kindergärten, Tagesstätten, Krippen).
Ungeimpfte oder nur einmal geimpfte Personen können innerhalb der ersten drei Tage nach einer möglichen Ansteckung noch geimpft werden, um eine Erkrankung eventuell zu verhindern. Weitere Informationen siehe: "Impfung nach einer möglichen Ansteckung".
Wer nicht geimpft werden sollte
Bei schweren angeborenen Krankheiten des Immunsystems (siehe "Impfungen bei Immunschwäche"), während einer Schwangerschaft oder einer bekannten Überempfindlichkeit gegen Impfstoffbestandteile, wie beispielsweise gegen Neomycin, darf nicht geimpft werden. Bei einer Neomycin-Kontaktallergie muss jedoch nicht unbedingt auf die Impfung verzichtet werden.
Bei einer Allergie gegen Hühnereiweiß darf heutzutage geimpft werden, da der Impfstoff nur geringste Spuren von Hühnereiweiß enthält. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn nach Genuss von Hühnereiweiß, schwerste allergische Reaktionen aufgetreten sind. Kinder mit klinisch sehr schwerer Hühnereiweißallergie (z.B. anaphylaktischer Schock nach Genuss von geringsten Mengen von Hühnereiweiß) sollten unter besonderen Schutzmaßnahmen und anschließender Beobachtung (ggf. im Krankenhaus) geimpft werden.
Nach Impfung mit Röteln-Einzelimpfstoff, MMR- oder MMRV-Impfstoff soll eine Schwangerschaft für drei Monate verhütet werden.
Nebenwirkungen des Impfstoffs
Lokal- und Allgemeinreaktionen
Bei bis zu 5 von 100 Geimpften rötet sich die Impfstelle, ist geschwollen und schmerzt. Gelegentlich schwellen die Lymphknoten in der Nähe ebenfalls an. Allgemeinsymptome wie leichtes bis mäßiges Fieber, Kopfschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein oder Magen-Darm-Beschwerden können ebenfalls gelegentlich auftreten.
Seltener als ein Mal auf 100 Impfungen kann innerhalb von ein bis vier Wochen nach einer Impfdosis eine leichte 'Impfkrankheit' auftreten: Fieber verbunden mit einem schwachen Hautausschlag. Von Jugendlichen und Erwachsenen (kaum bei Kindern) sind vorübergehende Gelenkbeschwerden berichtet worden. Alle diese Erscheinungen sind nur vorübergehend.
Komplikationen
Im Zusammenhang mit Fieber kann es gelegentlich beim Säugling und jungen Kleinkind zu einem Fieberkrampf (in der Regel ohne Folgen) kommen. Sehr selten kommt es zu allergischen Reaktionen auf den Impfstoff, dann meist auf darin enthaltene Begleitstoffe. In sehr seltenen Einzelfällen ist eine allergische Sofortreaktion möglich. Ebenfalls sehr selten hält eine Gelenkentzündung bei Jugendlichen oder Erwachsenen länger an.
Die Nebenwirkungen des MMRV-Impfstoffs entsprechen im Wesentlichen den Nebenwirkungen nach Windpocken-Einzelimpfung und nach MMR-Impfung.